
Dokumentation der Ereignisse um die Strandung der Kuff "Constantino" im Jahr 1831 auf Borkum
Ein Nordweststurm
schlägt seinen Zweimastsegler „Constantino“ am 13. November 1831 auf
den Borkumer Strand. Mannschaft, Schiff und Ladung werden Opfer
ausgehungerter Borkumer Strandräuber. Capitain Müggenborg ist mit
seinen 30 Jahren ein erfahrener Seebär, doch Kommissar Küper vom
Kriminalamt Emden will ihn verhaften. Müggenborg wehrt sich.
Dem jahrhundertelangen Kampf zwischen Insulanern und Obrigkeit um Strandrecht und Strandgut fällt der auf Borkum eingesetzte Vogt Tönjes Bley zum Opfer. Warum lässt dieser sich nicht bei seinen Mitbürgern, sondern auf dem Drinkeldodenkarkhof, dem Friedhof der ertrunkenen und gestrandeten Seeleute, begraben?
Warum ertränkt sich die langjährige Haushälterin des Borkumer Predigers in einem Kolk am Alten Deich?
Ein Ostfriesenkrimi, der nicht der Phantasie entspringt, sondern
aus der Wirklichkeit kommt.
Von seinem Inhalt wusste das kollektive Gedächtnis der
Inselgemeinschaft bislang nichts!

Was das kollektive Gedächtnis der Insel Borkum über fast zwei Jahrhunderte vollständig vergessen hatte, hat Gregor Ulsamer nun in einer sorgfältig recherchierten Dokumentation aufgearbeitet: die Geschichte der Strandung des Kuffschiffs „Constantino“ im November 1831 und ihrer erstaunlichen juristischen Nachspiele. Sein Band „Strandräuber. Achtzehn Borkumer zu 187 Tagen Gefängnis verurteilt“ ist 2025 erschienen und schließt dabei gleich zwei Lücken der ostfriesischen Küsten- und Sozialgeschichte: zum einen die Entwicklung des Strandrechts in den vergangenen Jahrhunderten, mit seinen Wurzeln in Seerecht, Piraterie und dem althergebrachten Strandraub; zum anderen die extrem schwierigen sozialen Verhältnisse der Küstenbewohner in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, hier exemplarisch dargestellt an den Einwohnerinnen und Einwohnern Borkums. Der Kampf zwischen der Obrigkeit – repräsentiert durch die Amtsvögte und das königlich hannoversche Gericht in Emden – und den Insulanern um das Strandgut liefert den Rahmen für die Geschichte der Ladung der „Constantino“.
Am 13. November 1831 schlug ein Nordweststurm den Zweimastsegler „Constantino“ auf den Borkumer Strand. Das Schiff war nur wenige Monate alt, gehörte zu einem Viertel dem erfahrenen Kapitän Lühr Hinderks Müggenborg, und transportierte 34 Tonnen ungemahlener Eichenrinde von Bremen nach Yarmouth, wo sie als Rohstoff für die dortigen Ledergerber dienen sollte. Schiff und Ladung waren wie üblich versichert: die Ladung bei Lloyds in London, das Schiff in Papenburg. Was folgte, war ein Ereignis, das die Justiz des Königreichs Hannover über Monate beschäftigen sollte: Nach der Strandung kamen Insulaner mit Beilen an Bord, um Ladung und Tauwerk an sich zu nehmen. Der zuständige Strandvogt Tönjes Bley sah sich zwischen die Fronten gestellt. Das Kriminalamt Emden ermittelte, verhörte die dreiköpfige Besatzung sowie alle Insulaner und sogar deren Kinder. Das Gericht ordnete Hausdurchsuchungen auf der Insel an und fand am Ende gerade einmal etwas mehr als vier Prozent der Ladung in den Gärten der Borkumer verteilt.

Der besondere Wert von Ulsamers Dokumentation liegt in seiner akribischen Quellenarbeit. Die Grundlage bildet eine schwer lesbare Akte aus dem Niedersächsischen Landesarchiv Aurich, die der Autor transkribiert und damit für die Forschung erschlossen hat. Diese Transkription erlaubt es, den Ablauf der Ereignisse minutiös nachzuverfolgen: von der Strandung selbst über die Verhörprotokolle, in denen die Insulaner – auf Hochdeutsch befragt, obwohl viele diese Sprache kaum beherrschten – ihre Sicht der Dinge schildern, bis hin zum Urteil der Justiz-Canzley Aurich vom 3. Juni 1832, durch das 18 Borkumer wegen Strandraubs zu unterschiedlich langen Gefängnisstrafen zwischen zwei Tagen und drei Wochen verurteilt wurden.
Ulsamer belässt es nicht beim Einzelfall, sondern fragt nach den Verhältnissen, die diesen erst möglich machten. Ein einleitendes Kapitel zum Strandrecht in Ostfriesland führt den Lesenden in das jahrhundertealte Spannungsfeld zwischen herrschaftlichem Anspruch und dem Notrecht der Küstenbewohner ein: Im Mittelalter galt das Grundruhrrecht, nach dem alles, was den Boden des Herrn berührte, auch ihm gehörte. Strandordnungen versuchten seit 1493, diesen Konflikt zu regulieren, und Amtsvögte sollten die Interessen des Landesherrn sichern. Doch die soziale Wirklichkeit auf einer armen Insel wie Borkum ließ sich durch Verordnungen allein nicht bändigen. Erst 1874 erhielten die Strandvögte mit den neu geschaffenen Strandämtern einen institutionellen Rahmen, der diesen Streit auf eine neue Grundlage stellte.
Besonders lebendig wird das Buch dort, wo Ulsamer die Quellen ausführlicher zu Wort kommen lässt. Die längeren Zitate aus den Verhörprotokollen mögen auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, erfüllen aber einen wichtigen Zweck: Sie bringen die Leserinnen und Leser nah an die damalige Sprache heran und lassen die nervenaufreibende Situation an Bord des strandenden Schiffes ebenso spürbar werden wie die beklemmende Atmosphäre der späteren Gerichtsverhandlungen. Man ist dabei, wenn der Kapitän vergeblich versucht, die hereinströmenden Insulaner von seinem Schiff fernzuhalten, und wenn die Verhörten vor der Behörde in einer Sprache antworten müssen, die ihnen kaum geläufig war.
Das Urteil selbst wirft ein bezeichnendes Licht auf die Verhältnisse der Zeit. Die gestohlene Eichenrinde war durch das Meerwasser bereits gänzlich verdorben und damit wertlos, was ein Gutachter bestätigte. Dennoch verurteilte das Gericht Aurich die Beschuldigten und verpflichtete sie überdies, die beträchtlichen Untersuchungskosten zu tragen. Dass dies angesichts der Armut der Borkumer Bevölkerung faktisch unmöglich war und die Niederschlagung der Kosten schließlich vorgeschlagen wurde, zeigt die ganze Ambivalenz, vor die das königlich-hannoversche Gerichtssystem dieser Jahre – zwischen Verständnis für die soziale Lage seiner Untertanen und der Durchsetzung geltenden Rechts – gestellt war.

Der Anhang des Bandes bietet zusätzliche Einblicke, die über den Einzelfall hinausweisen: eine parallele Dokumentation der Strandung des Kuffschiffs „De Spuit“ an der Küste Sylts sowie Kurzbiografien einzelner Borkumer, deren Schicksale die soziale Lage der Inselgemeinschaft greifbar machen. Ein sorgfältiges Glossar erleichtert das Verständnis der zahlreichen regionalen und seemännischen Fachausdrücke. Das Quellen- und Literaturverzeichnis schließt den Band ab und zeigt zugleich, dass Ulsamer sein Thema in einen breiten forschungsgeschichtlichen Kontext eingebettet hat.
Gregor Ulsamers „Strandräuber“ führt vor, wie viel in einer einzigen Akte stecken kann: Sozialgeschichte, Rechtsgeschichte und das alltägliche Leben auf einer armen Insel im frühen 19. Jahrhundert. Wer sich für die Geschichte der ostfriesischen Küste, das Leben auf den Inseln im frühen 19. Jahrhundert oder die Entwicklung des Strandrechts interessiert, findet hier eine packende und materialreiche Lektüre.
Bibliographische Angaben: Gregor Ulsamer, Strandräuber. Achtzehn Borkumer zu 187 Tagen Gefängnis verurteilt. Dokumentation der Ereignisse um die Strandung der Kuff „Constantino“ auf Borkum, ISBN 978-3-00-084660-1, 14,80 Euro, Borkum 2025.
Heiko Suhr
(Red.: M.H.)

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